Baustellen & Verkehr
Das Ortsbauamt informiert über anstehende Kanalsanierungsarbeiten
In Steinenbronn wird von Montag, 27. März 2023 bis Freitag, 28. Juli 2023 eine Kanalsanierung durchgeführt.
Die Kanalsanierung erfolgt in geschlossener Bauweise, d. h. die Sanierung erfolgt über die Kanalschächte. Aufgrabungen in der Straße sind mit dieser Maßnahme nicht geplant.
Für die einzelnen Arbeitsschritte (u. a. Vorarbeiten, Sanierung und Abnahmeinspektion) werden die einzelnen Kanalabschnitte mehrfach angefahren. Die Arbeiten werden von der Fa. Geiger Kanaltechnik GmbH & Co. KG aus Wendlingen am Neckar ausgeführt.
Die Sanierung ist für folgende Straße vorgesehen:
- Vaihinger Straße
- Böblinger Straße
- Hohenheimer Straße
- Rohrer Straße
- Neuffenstraße
- Klingenbachstraße
- Seilerstraße
Wir bitten alle Betroffenen freundlich um Beachtung und um Ihr Verständnis.
Ihr Ortsbauamt
Der Glasfaserausbau zusammen mit der Telekom in Steinenbronn geht weiter!
Die Tiefbauarbeiten zur Verlegung des Glasfasernetzes werden voraussichtlich bis Ende Juli 2023 andauern.
Sie wohnen
- im Schönbuchweg: Hausnummer 6 bis 18
- in der Kegelsklingstraße: Hausnummer 1 bis 14
- in der Birkacher Straße: Hausnummer 1 bis 37
- im Amselweg: Hausnummer 2 bis 16
- im Drosselweg: Hausnummer 4 bis 8
- im Meisenweg: Hausnummer 1 bis 7
- im Finkenweg: Hausnummer 1 bis 6
- in der Stuttgarter Straße: 84 bis 90
dann profitieren Sie vom Glasfaserausbau zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie und machen Sie Gebrauch vom KOSTENLOSEN ANSCHLUSS durch die Telekom auch OHNE VERTRAGSBINDUNG.
Die Arbeiten im o.g. Ausbaugebiet erfolgen abschnittsweise konventionell im offenen Graben, wofür zeitweise eine Vollsperrung der Straße notwendig sein wird. Umleitungen werden eingerichtet. Anwohner*innen im Bereich der Baustellen werden rechtzeitig von der ausführenden Tiefbaufirma informiert.
Die Telekom bittet freundlich um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen.
Für alle Interessierten besteht weiterhin die Möglichkeit, sich an das moderne Glasfasernetz in den genannten Gebieten anschließen zu lassen.
Informationen zum Glasfaserausbau erhalten Sie persönlich im Telekom-Shop Sindelfingen (im Breuningerland), Tilsiter Str. 15 in 71065 Sindelfingen oder unter der kostenlosen Hotline 0800 2266100. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich als Interessent*in registrieren zu lassen. Auch unter www.telekom.de/glasfaser erhalten Sie online Antworten auf Ihre Fragen zum Internet-Anschluss mit Glasfaser-Technik.
Wir bitten alle Betroffenen freundlich um Verständnis für die Baumaßnahme und informieren Sie weiterhin über das Amtsblatt und über unsere Homepage.
Ihre Gemeindeverwaltung
Wichtige Informationen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften„Vaihinger Straße (West) – 1. Teiländerung“Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
- Inkrafttreten -
Der Gemeinderat der Gemeinde Steinenbronn hat am 09.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Vaihinger Straße (West) – 1. Teiländerung“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzungen beschlossen.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Vaihinger Straße (West) – 1. Teiländerung“ bestehen aus dem zeichnerischen Teil, dem Textteil und der Begründung jeweils vom 09.05.2023 sowie den Anlagen zum Bebauungsplan.
Das Verfahren erfolgte als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, da die Voraussetzungen hierfür vorlagen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan und ist auf die Flurstücke 517/4, 518, 519/1 und 520/2 begrenzt:

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauschriften „Vaihinger Straße (West) – 1. Teiländerung“ treten mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB kann jedermann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung im Rathaus der Gemeinde Steinenbronn, Stuttgarter Straße 5 in 71144 Steinenbronn, während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses einsehen. Die Anlagen zum Bebauungsplan werden ebenfalls zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften jeweils mit Begründung sowie die Anlagen werden ergänzend in das Internet auf der Homepage der Gemeinde Steinenbronn eingestellt.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Vaihinger Straße (West) – 1. Teiländerung“ wurden im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, da die maßgeblichen Schwellenwerte des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB unterschritten sind. Ein Umweltbericht war gem. § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich. Es wurde auch von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Weiterhin wurde von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen gem. § 44 Abs. 1 BauGB zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Steinenbronn, den 15.05.2023
gez. Bürgermeister Ronny Habakuk
Öffentliche Bekanntmachung
Berichtigung des „Flächennutzungsplans 2030“ des Gemeindeverwaltungsverbandes Waldenbuch/Steinenbronn auf Grundlage von § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat am 28.09.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass der Flächennutzungsplan 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Waldenbuch/Steinenbronn gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplans „Seestraße/Tübinger Straße“ im Wege der Berichtigung angepasst wird.
Des Weiteren hat der Gemeinderat am 15.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass der Flächennutzungsplan 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Waldenbuch/ Steinenbron gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auch für den Bereich des Bebauungsplanes „Seestraße/Schäfleswiese“ im Wege der Berichtigung angepasst wird.
In der Gemeinde Steinenbronn wurden die Bebauungspläne „Seestraße/Tübinger Straße“ und „Seestraße/Schäfleswiese“ als Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan „Seestraße/Tübinger Straße“ ist am 07.10.2021 in Kraft getreten, der Bebauungsplan „Seestraße/Schäfleswiese“ ist am 24.11.2022 in Kraft getreten.
Bebauungspläne der Innenentwicklung, die von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, können im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden. Dies beinhaltet auch die Voraussetzung, dass von den Grundzügen der Planung des Flächennutzungsplans, bezogen auf das jeweils gesamte Gemeindegebiet, nicht abgewichen werden darf. Der Flächennutzungsplan ist dann nach Rechtskraft des Bebauungsplans im Wege der Berichtigung anzupassen. Ein formelles Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sieht der Gesetzgeber hierfür nicht vor. Der Bebauungsplan „Seestraße/Tübinger Straße“ hat folgende Berichtigung des Flächennutzungsplans 2030 zur Folge: „Umwandlung einer gemischten Baufläche in eine Gemeinbedarfsfläche“. Der Bebauungsplan „Seestraße/Schäfleswiese“ hat folgende Berichtigung des Flächennutzungsplans 2030 zur Folge: „Umwandlung einer Wohnbaufläche in eine Gemeinbedarfsfläche“.
Ausschnitt aus dem bestehenden Flächennutzungsplan 2030:

Darstellung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes (o. Maßstab):

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Der berichtigte Flächennutzungsplan wird öffentlich bekannt gemacht und in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 5 BauGB zur Einsicht bereitgehalten.
Die Unterlagen der Berichtigung des Flächennutzungsplans 2030 können während der üblichen Dienststunden der allgemeinen Verwaltung im Rathaus der Gemeinde Steinenbronn, Stuttgarter Straße 5 in 71144 Steinenbronn eingesehen werden.
Steinenbronn, den 10.05.2023
gez. Ronny Habakuk
Bürgermeister
Auftaktveranstaltung Vorbereitende Untersuchungen "Ortsmitte III"
Am 25. Januar 2023 fand im Bürgerhaus die Informationsveranstaltung zum Thema Vorbereitende Untersuchungen zum zukünftigen Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ für alle Betroffenen statt.
Die Gemeinde Steinenbronn beabsichtigt, städtebauliche Erneuerungs- und Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Damit ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden kann, ist es entsprechend dem Baugesetzbuch notwendig, Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Für die Durchführung wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart beauftragt.
Knapp 50 Interessenten trafen sich zur Auftaktveranstaltung im Bürgerhaus mit Vertretern der Gemeinde Steinenbronn und den Mitarbeiterinnen der STEG. Nach einer Begrüßung von Bürgermeister Habakuk informierten Planerin Svenja Dickmann und Projektleiterin Johanna Bechtold von der STEG über die anstehenden Vorbereitenden Untersuchungen.
Vorbereitende Untersuchungen sind notwendig, um eine Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit der Sanierung zu gewinnen. Im Anschluss an die Vorbereitenden Untersuchungen (Dauer ca. 6 Monate) wird das Sanierungsgebiet durch den Gemeinderat per Satzung beschlossen.
In der darauffolgenden Sanierungsdurchführung haben private Eigentümer die Möglichkeit, umfassende Modernisierungsmaßnahmen sowie Ordnungsmaßnahmen an ihrem Gebäude zu fördern. Auch kommunale Maßnahmen können über die Städtebauförderung bezuschusst werden.
In einem Ausblick wurden die Fördermöglichkeiten für private Eigentümer erläutert, welche nach Satzungsbeschluss (voraussichtlich ab Sommer 2023) gelten.
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen erfolgt in den nächsten Wochen die Befragung der betroffenen Eigentümer, um die Mitwirkungsbereitschaft und den Sanierungsbedarf der privaten Haushalte zu ermitteln.
Die online Befragung wird von Februar bis März durchgeführt und anschließend anonymisiert ausgewertet. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Befragung persönlich mit Mitarbeitern der STEG durchzuführen. Die Ergebnisse und Anregungen der Betroffenen fließen in das Ziel- und Maßnahmenkonzept der Sanierungsmaßnahme ein. Die Mitwirkung bei der Befragung ist daher von hoher Bedeutung.
Nach dem Vortag hatten die Anwesenden die Möglichkeit, erste Fragen zu stellen sowie in Austausch zu treten.
Die Verantwortlichen der STEG sowie die Mitarbeiter der Gemeinde Steinenbronn stehen Ihnen bei Rückfragen und Anmerkungen weiterhin gerne zur Verfügung.
In die PRÄSENTATION der Veranstaltung kann auch hier eingesehen werden. (17,775 MiB)
Sanierungsziele Vorbereitende Untersuchungen Steinenbronn
Ziel und Handlungsschwerpunkt 1: Unsere Ortsmitte stärken
- Gestalterische Aufwertung und Schaffung von Aufenthaltsqualität und –angeboten in der Ortsmitte
- Verkehrsberuhigung und Gestaltungsmaßnahmen entlang des Straßenraums an der Stuttgarter Straße und Lindenstraße
- Förderung des Ortskerns durch Stärkung der Identität mit einem neuen zentralen öffentlichen Bereich mit hoher Aufenthaltsqualität im Bereich des Dorfplatzes (Stuttgarter Straße / Lindenstraße) und dem gegenüberliegenden Bereich an der Stuttgarter Straße
- Entwicklung eines Ärztehauses bzw. eines Gebäudes mit verschiedenen Arztpraxen und ggf. weiteren Einrichtungen der medizinischen Versorgung sowie einem Café mit Begegnungsstätte
- Neuordnung der Fläche Ecke Seestraße / Schönaicher Straße für Gemeinbedarf: Bücherei mit Lesecafé und Freiraumgestaltung, Sanierung des Denkmals mit Anbau
Ziel und Handlungsschwerpunkt 2: Wohnraum für alle Lebenslagen sichern
- Modernisierung und (energetische) Sanierung des Wohnbestandes
- Verbesserung der Wohnverhältnisse und des Wohnumfeldes
- Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnraum für alle Generationen und generationengerechter Umbau des Bestandes
- Erweiterungsbau Seniorenwohnen in der Tübinger Straße 11 + 13
- Errichtung einer Unterbringung für Bedürftige z.B. im Bereich Schäfleswiese
Ziel und Handlungsschwerpunkt 3: Bildung und Betreuung ausbauen
- Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder U3 und Ü3
- Umfassende Sanierung des ev. Kindergartens und der Klingenbachschule
- Ergänzung des „Bildungs- und Betreuungscampus“ auf dem Flurstück 95/1
Ziel und Handlungsschwerpunkt 4: Klimaschutz
- Verbesserung des Wohnumfeldes durch Qualifizierung von multifunktionalen Grün- und Freiräumen
- Insbesondere energetische Sanierung des Gebäudebestands
- Klimagerechte Gestaltung des Freiraums
- Entsiegelung öffentlicher und privater Freiflächen
- Optimierung der Energieeffizienz im Altbaubestand
- Reduzierung von Lärm und Abgasen