Wahlen
Bundestagswahl am 26. September 2021
Ergebnisse der Bundestagswahl
Hier geht es zu den Ergebnissen:
https://wahlergebnisse.komm.one/01/produktion/wahltermin-20210926/08115046/praesentation/index.html
Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet
Infos zur Bundestagswahl in Einfacher Sprache
Die Webseite https://bundestagswahl-einfach-erklaert.de/ bietet Informationen zur Bundestagswahl – und das in Einfacher Sprache.
Die Seite ist in fünf verschiedene „Kapitel“ eingeteilt:
Warum sollte ich wählen gehen? Was bestimme ich bei der Bundestagswahl? Was muss ich sonst noch wissen? Wie finde ich eine Partei, die zu mir passt? So wählt man!
Anschließend geht es wie in einem FAQ weiter: Auf Fragen oder Aussagen folgen Antworten, Erklärungen und Argumente. Nach der Aussage „Was soll meine kleine Stimme schon verändern? Ob jetzt die CDU oder die SPD eine Stimme mehr oder weniger hat, macht doch eh keinen Unterschied.“ kommen zum Beispiel fünf Argumente, warum man das auch anders sehen kann.
Die Webseite ist in Einfacher Sprache geschrieben und barrierearm.
Gemacht hat die Webseite die Agentur für Einfache Sprache „Einfache Sprache Bonn“ mit Unterstützung von Florian Klein (Adolf-Bender-Zentrum), Martina Nickles (Behindertenbeauftrage der Hansestadt Herford) sowie Domingos de Oliveira (Experte für digitale Barrierefreiheit).
„Wir haben absichtlich nicht „Einfache Sprache“ ganz weit vorn und groß auf die Webseite geschrieben, weil wir die Informationen möglichst inklusiv anbieten wollen. Viele Menschen schrecken bei dem Begriff „Einfache Sprache“ zurück, weil sie denken, ´das ist nichts für mich, ich bin ja nicht dumm´,“ so Constanze Lopez von der Agentur für Einfache Sprache Bonn. „Sollten sehr gute Leser*innen auf unsere Webseite stoßen, so werden sie sich bei dem ein oder anderen Satz vermutlich etwas wundern – das war es aber auch schon. Und Menschen, die nicht so gut lesen können, freuen sich einfach über verständliche Informationen.“
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags am 26. September 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Wahlbekanntmachung
Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Zum Weiterlesen: den gesamten Inhalt der Wahlbekanntmachung finden Sie hier hinterlegt. (16,1 KiB)
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Steinenbronn wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Bürgeramt, Zimmer 1, im Erdgeschoss, Stuttgarter Straße 5, 71144 Steinenbronn (rollstuhlgerechter Zugang möglich) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Zum Weiterlesen finden Sie die gesamte Bekanntmachung hier hinterlegt. (33,7 KiB)
Wie beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen haben Sie drei Möglichkeiten:
- Schriftlich in vier Schritten
- Online in sechs Schritten über die Webseite der Gemeinde
- Online in vier Schritten über einen QR-Code
Alle drei Möglichkeiten werden hier ausführlich erklärt und dargestellt. Bitte hier klicken. (464,3 KiB)
Wahllokal
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass im Hinblick auf den Infektionsschutz von der Anzahl der bisherigen Wahllokale zur persönlichen Stimmabgabe an der Wahlurne erneut abgewichen wird. Ähnlich wie bei der bereits vergangenen Landtagswahl im März, wird die Stimmabgabe an der Urne nur in einem Wahllokal möglich sein.
Wenn Sie von der Möglichkeit der Urnenwahl Gebrauch machen wollen, können Sie zur Stimmabgabe ausschließlich das Wahllokal Sandäckerhalle (Nebenraum), Sandäckerstraße 3, 71144 Steinenbronn aufsuchen.
Hierzu bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Ihre Wahlbenachrichtigung enthält ebenfalls die Anschrift des Wahlraumes.
Ihre Gemeindeverwaltung
Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl im Wahlkreis 262 Nürtingen am 26.09.2021
Nach § 26 Abs. 3 Bundeswahlgesetz i. V. m. § 38 Bundeswahlordnung gebe ich bekannt, dass der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 30.07.2021 folgende Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl im Wahlkreis 262 Nürtingen zugelassen hat:
Die Nummerierung richtet sich nach der Landesliste.
In die Liste der Bewerber/innen im Wahlkreis 262 Nürtingen kann hier eingesehen werden. (21,4 KiB)
Esslingen am Neckar, den 05.08.2021
Die stellvertretende Kreiswahlleiterin
gez.
Dr. Marion Leuze-Mohr
Erste Landesbeamtin
Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
unter untenstehendem Link können Sie für die Bundestagswahl am 26. September 2021 Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Halten Sie hierzu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung, die Sie von uns per Post erhalten werden, bereit.
https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/kdrs/eGovCenter/pool/Wahlschein/URS/dz_ebd_wahlschein/index?ags=08115046
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Wahlleiter, Herrn Lang, unter der 07157 1291-22 oder über E-Mail an: lukas.lang@steinenbronn.de
Ihre Gemeindeverwaltung
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Bundestagswahl am 26.09.2021
Hinweis auf Widerspruchsrecht
Nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Betroffene haben nach § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Gemeindeverwaltung Steinenbronn, Bürgeramt, Stuttgarter Str. 5, 71144 Steinenbronn eingelegt werden. Steinenbronn, den 21.06.2021
Landtagswahl am 14. März 2021
Ergebnisse der Landtagswahl
Hier geht es zu den Ergebnissen:
https://wahlergebnisse.komm.one/01/produktion/wahltermin-20210314/08115046/html5/index.html
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