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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "S9 / Wiesenstraße"

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Beschlussgrundlage:
In seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 fasste der Gemeinderat der Gemeinde Steinenbronn aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungs-gerichts zu § 13 b BauGB den erneuten Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über den in der folgenden Abbildung dargestellten Bereich:

Es gilt der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 15.01.2024 mit zugehöriger Begründung sowie Satzung überörtliche Bauvorschriften vom 15.01.2024.

Ziel und Zweck der Planung
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 07.07.2020 hatte sich der Gemeinderat für eine Teilnahme am Grundstücksfonds für Kommunen betreffend des Gebietes S9/Wiesenstraße und den Flst. 745/1 und 745/2 ausgesprochen und die Verwaltung damit beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 28.07.2020 beschloss der Gemeinderat, dass dem Grundstücksbevorratungsvertrag zwischen der Gemeinde Steinenbronn und dem Land Baden-Württemberg zugestimmt wird und ermächtigte gleichzeitig die Verwaltung, den Vertrag zu unterzeichnen.

Die Gemeinde Steinenbronn ist die erste Kommune in Baden-Württemberg, die vom Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, in den „Grundstücksfonds BW" aufgenommen wurde. Ziel ist, im Gebiet „S9/Wiesenstraße“ auf einer Fläche von 6.640 m² gemeinwohlorientierten Wohnungsbau (Schaffung von preisgünstigem, insbesondere sozial gebundenem Wohnraum) zu realisieren. In einem Zeitraum innerhalb von 3 Jahren - verlängerbar um weitere 2 Jahre - soll Wohnraum für junge Familien und aber auch für Menschen im 3. Lebensabschnitt, ein Modell "JUNG UND ALT" unter einem Dach mit aktuell nachgefragten Wohnraummodellen entstehen.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
In der öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „S9/Wiesenstraße“ vom 15.01.2024 gebilligt und entschieden, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplanvorentwurf vom 15.01.2024 sowie der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 15.01.2024 jeweils mit Begründung vom 15.01.2024 wie der Inhalt dieser Bekanntmachung liegen in der Zeit von

Montag, 11.03.2024 bis einschließlich Freitag, 19.04.2024
im Foyer des Rathauses der Gemeinde Steinenbronn, Stuttgarter Straße 5 in 71144 Steinenbronn während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus.

Die üblichen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Dienstag von 15:00 bis 18:00 Uhr.

Die ausgelegten Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind hier abrufbar:

Die Öffentlichkeit hat während der frühzeitigen Unterrichtung die Gelegenheit Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können Stellungnahmen unter anderem schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch beim beauftragten Planungsbüro „die STEG Stadtentwicklung GmbH“ unter der E-Mail-Adresse: kauss-brockmann@t-online.de, Tel.: 0711-52087162 oder direkt bei der Gemeinde abgegeben werden.

Hinweis:
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.

Die Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Gemeinderat im Billigungsverfahren getroffen.

In der danach stattfindenden öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Ort und Zeitpunkt bitten wir den Bekanntmachungen im Amtsblatt und der Homepage der Gemeinde Steinenbronn zu entnehmen – kann das Ergebnis dieser Abwägung eingesehen werden. Eine darüber hinaus gehende gesonderte Benachrichtigung über die Entscheidung ist gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches nicht vorgesehen.

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Steinenbronn, den 26.02.2024
gez.
Ronny Habakuk
Bürgermeister

Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne

Gemäß §§ 6a Abs. 2 und 10a Abs. 2 BauGB werden nachfolgend Bauleitpläne vorgestellt, die wirksam bzw. rechtskräftig sind:

Hinweis: Falls sich die unten stehenden Links zu den Bauleitplänen nicht öffnen lassen sollten, bitte Link lokal abspeichern (mit rechter Maustaste: "Link speichern unter" oder "Ziel speichern unter") und dann lokal öffnen.

1 Hohewartstr. (nördl. Teil) (2,327 MiB)

2 Obere Neue Äcker (7,259 MiB)
2 Obere Neue Äcker - Text (701,9 KiB)

3 Obere Neue Äcker II (3,65 MiB)
3a Änderung Obere Neue Äcker II (4,384 MiB)
3b Änderung Obere Neue Äcker II (5,023 MiB)

4 Petersäcker (1,778 MiB)
4a Petersäcker - Vereinfachtes Verfahren (310,3 KiB)

5 Teil A - 2. Änderung Teil 1 Goldäcker (20,712 MiB)
5b Goldäcker - Änderung (546,9 KiB)

6 Ortsbausatzung über die Errichtung von Wochenendgebäuden (1,978 MiB)
6 Wochenendhausgebiet (2,332 MiB)

7 Sindelfinger Straße - Hohewartstraße I und II - Text (4,484 MiB)
7 Sindelfinger Straße - Hohewartstraße I und II (8,763 MiB)

8 Alter See, Kegelsklingstraße, Hohewartstraße, Stuttgarter Straße (864,9 KiB)
8 Erweiterung - Alter See, Kegelsklingstraße, Hohewartstraße, Stuttgarter Straße (336,4 KiB)

9 Unter Neue Äcker (5,997 MiB)

10 Kring Spitzäcker (8,055 MiB)
10a Kring Spitzäcker Deckblatt 1.Änderung (727,6 KiB)

11 Gewerbegebiet Kring (12,462 MiB)
11 Gewerbegebiet Kring-Text (442,6 KiB)

12 Gewerbegebiet Kring II (3,284 MiB)

13 Maurer (7,651 MiB)

14 Schafgartenäcker Achtung § 34 BauGB (4,37 MiB)
14 Schafgartenäcker - Text (1,853 MiB)
14a Schafgartenäcker - Änderung (425 KiB)
14b Schafgartenäcker - Änderung Achtung § 34 BauGB (309,4 KiB)
14c Vaihinger Straße - West (4,224 MiB)

15 Sonnenhalde - West (2,046 MiB)

16 Maiermahd (4,451 MiB)

17 Sport u. Freizeitanlagen (8,466 MiB)

18 Schönaicher Straße (3,376 MiB)

19 Kirchäcker (13,378 MiB)

20a Süd 1. Änderung (16,588 MiB)

21 See- und Lindenstraße (773,9 KiB)

22 Hinter der Schule (485,7 KiB)
22a Jakobstraße, Schulstraße - Änderung (281,9 KiB)
22b Hinter der Schule (Erweiterung) (451,6 KiB)

23 Änderung Ortsmitte I A (6,114 MiB)
23 Änderung Ortsmitte I A - Text (2,427 MiB)

27 Gartenstraße, Römerstraße, Lerchenstraße - Änderung (552,9 KiB)

31 Kegelsklinge (12,671 MiB)
31 Kegelsklinge - Text (817,7 KiB)
31a Alter See Kegelsklinge-Hohewart-Stuttgarter Straße (5,383 MiB)
31b Kegelsklinge - Änderung (519,6 KiB)

33 Äusserer Weiler Weg (8,41 MiB)
33 Äusserer Weiler Weg - Text (1,338 MiB)

34 Pfarrgärten (5,363 MiB)

35 Sandäcker 1. Änderung Sandäcker-Erweit. Maiermahd (11,517 MiB)

36 Petersäcker II (7,298 MiB)
36 Petersäcker - Text (4,491 MiB)

37 Lührle-Egart (7,801 MiB)

38 Hohewartstraße 2. Reihe (7,563 MiB)
38 Hohewartstraße 2. Reihe - Text (133,3 KiB)

39 Solwiesen (4,112 MiB)
39 Solwiesen - Text (113,3 KiB)

40 Pfarrgärten Änderung - 1. Teiländerung (2,123 MiB)
40 Pfarrgärten Änderung - 1. Teiländerung - Text (6,492 MiB)

41 Maurer III (2,795 MiB)
41 Maurer III - Text (126,1 KiB)

42 Maurer II (1,271 MiB)
42 Maurer II - Text (5,314 MiB)

44 östlich der Stuttgarter Straße (37,607 MiB)

45 Gubser I (2,46 MiB)
45 Gubser I - Tex (212,1 KiB)t (212,1 KiB)

46 Bebauungsplan Seestraße - Tübinger Straße (1,758 MiB)
46 Begründung zum Bebauungsplan Seestraße - Tübinger Straße (1,044 MiB)
46 Textteil Bebauungsplan Seestraße - Tübinger Straße (363,5 KiB)

47 Bebauungsplan Seestraße - Schäfleswiese (207 KiB)
47 Begründung zum Bebauungsplan Seestraße - Schäfleswiese (1,04 MiB)
47 Textteil Bebauungsplan Seestraße - Schäfleswiese (365,2 KiB)

48 Bebauungsplan Vaihinger Straße (West) – 1. Teiländerung (241,3 KiB)
48 Begründung Bebauungsplan  "Vaihinger Straße (West) - 1. Teiländerung" (2,632 MiB)
48 Textteil Bebauungsplan "Vaihinger Straße (West) - 1. Teiländerung" (450,7 KiB)

49 Bebauungsplan "Ärztehaus Tübinger Straße" (120,6 KiB)
49 Vorhaben- und Erschließungsplan Bebauungsplan "Ärztehaus Tübinger Straße" (13,96 MiB)
49 Textteil Bebauungsplan "Ärztehaus Tübinger Straße" (301,8 KiB)
49 Begründung Bebauungsplan "Ärztehaus Tübinger Straße" (2,152 MiB)