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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Stufe 3

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG

Mit der Kenntnisnahme der Lärmergebnisse und der Ergebnisse der Wirkungsanalyse wurde in der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 über die Festsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen entschieden. Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG wurde daraufhin eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Beteiligung erfolgte vom 6 August bis 13 September 2021. Der Gemeinderat der Gemeinde Steinenbronn hat am 14. Dezember 2021 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten.  Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden bisher noch nicht umgesetzten Maßnahmen beschlossen:

  • Festsetzung zum Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags entlang der K 1051 und der L 1208 Ortsdurchfahrt beim nächsten anstehenden Austausch der Fahrbahndecke.
  • Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang der K 1051 Ortsdurchfahrt Steinenbronn, zwischen dem KVP (Solwiesen) und dem westlichen Ortsein-/-ausgang.
  • Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aus Lärmschutz- und verkehrlichen Gründen als Sofortmaßnahme in Verlängerung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung 50 km/h entlang der L 1208 Umgehungsstraße in Richtung Norden bis Höhe Ludwigstraße (100m).

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Gemeinde, Zimmer 005 zur Einsichtnahme aus.
Hier kann in die Beschlussfassung des LÄRMAKTIONSPLAN eingesehen werden. (2,036 MiB) Ihre Gemeindeverwaltung