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Lärmaktionsplan

Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart vom Juni 2014 auf Grundlage der Lärmkartierung 2022

Titelbild: Luftbild Flughafen Stuttgart 2023 (Quelle: Flughafen Stuttgart GmbH)

Ziel und Zweck des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart ist die Festlegung von Maßnnahmen zur Minderung der vom Flughafen ausgehenden Lärmemissionen. Bei der Aufstellung und Überprüfung des Lärmaktionsplans sind gemäß § 14 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLG) die dort in § 2 Abs. 2 FlugLG festgelegten Werte zu beachten, die auch Grundlage für die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Stuttgart sind. An diesen Werten haben sich die Festlegung des Plangebiets und die Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen zu orientieren.

Das Überprüfungsdokument und alle dazugehörigen Anlagen sind hier abrufbar: