Behördenwegweiser
Bürgeramt/Standesamt
Kontakt
Telefon (0 71 57) 12 91-0
Fax (0 71 57) 12 91 17
E-Mail info@steinenbronn.de
Internet
http://www.steinenbronn.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr; Die 15:00 - 18:00 Uhr (Mittwoch geschlossen)
Persönlicher Kontakt
Frau Andrea Dobler
Bürgeramt, Standesamt, Gewerbeangelegenheiten
Raum 001
Frau Andrea Weigl
Bürgeramt, Standesamt, Gewerbeangelegenheiten
Raum 002
Frau Sandra Sachse
Bürgeramt, Telefonzentrale
Raum 004
Herr Sven-Eric Ronge
Bürgeramt, Friedhofswesen, Marktwesen
Raum 003
Übergeordnete Dienststellen
OrdnungsamtLeistungen
- Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Fischereischein beantragen
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerberegister - Auskunft beantragen
- Kinderreisepass erstmalig beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Namen nach der Scheidung ändern
- Personalausweis - Adresse ändern lassen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
- Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen
- Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz anmelden
Formulare und Onlinedienste
-
Einfache Melderegisterauskunft für Firmen, Kanzleien und Behörden
Vielfachanfragende ("Power-User"), Behörden und Polizeidienststellen können den neuen zentralen, landesweiten Onlinedienst zum Melderegister nutzen. Später sollen darüber auch Einzelabfragen möglich sein. - Online-Portal des Bundesamts für Justiz
- wenn Sie einem anderen eine Wohnung zur Nutzung überlassen: Wohnungsgeberbestätigung (PDF)