Sie sind hier:: Startseite / Verwaltung & Info / Gemeinderat & Wahlen / Wahlen

Wahlen

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Informationen der Gemeinde-Wahlleitung

Bitte beachten Sie nachfolgende öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Wahlen am 09. Juni 2024.

Für den Zweck der Einsichtnahme ist das Bürgeramt im Rathaus zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten auch

am Mittwoch, 22.05.2024 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Bitte an der Rathaus-Türe klingeln und um Einsichtnahme bitten.

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis

Die gesamte Öffentliche Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024 kann hier abgerufen werden:

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis (2,01 MiB)

Briefwahlunterlagen


Sie möchten bei den Wahlen am 9. Juni 2024 gerne per Briefwahl teilnehmen?
HIER können Sie bis zum 6. Juni 2024, 10:00 Uhr, Ihre Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen 2024 beantragen.

Versand der kompletten Wahlunterlagen erfolgt, sobald uns alle erforderlichen Wahlunterlagen vorliegen - voraussichtlich ab Mitte Mai.

So wählt man richtig!

Zum Start des Erklärfilms bitte auf das Bild klicken.

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Aber wie wählt man richtig?

In diesem VIDEO erfahren Sie

  1. wer wahlberechtigt ist,
  2. wo man seine Stimme abgeben kann,
  3. wer genau gewählt wird,
  4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,
  5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,
  6. wann der Stimmzettel ungültig wird und
  7. was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

Aufruf der Deutschen Sektion des Rats der Gemeinde und Regionen Europas (RGRE) zur Europawahl 2024

- beschlossen vom Präsidium am 25. April 2024 in Mannheim

Am 9. Juni 2024 sind Europawahlen. Mehr denn je kommt es darauf an, dass demokratische und pro-europäische Parteien eine klare Mehrheit im Europaparlament erhalten.

Die Kommunen stehen zu Europa. Hier wird Europa gelebt, hier ist Europa spürbar. Als Kommunen setzen wir uns ein für Demokratie, Toleranz und Menschenrechte.

Populismus und Nationalismus stellen wir uns konsequent entgegen. Wie Europa sind unsere Kommunen bunt und vielfältig. Hier leben Menschen unterschiedlicher Herkunft friedlich zusammen. Das ist, was unsere Kommunen und unser Europa ausmacht.


Europa muss eine Erfolgsgeschichte bleiben. Wir müssen sie gegen rechtsextreme, anti-europäische und populistische Kräfte verteidigen, die Europa zerschlagen und zu nationalstaatlichem Handeln für ihre eigenen Interessen nutzen wollen.

Europa ist Garant für Frieden – gerade in unruhigen Zeiten. Europa ist Garant für unseren Wohlstand: offene Grenzen und der Europäische Binnenmarkt garantieren, dass die Menschen in Europa im Wohlstand leben können. Europa ist Garant für die gemeinsamen Werte von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. Und Europa ist ein Anliegen aller Generationen. Besonders junge Menschen brauchen eine Europäische Union, die ihnen Freiheit zur Entfaltung gibt.

All das gilt es bei der Europawahl zu verteidigen und zu stärken. Die Kommunen appellieren daher an ihre Bürgerinnen und Bürger: Stärken Sie die Demokratie. Wählen Sie am 9. Juni 2024 demokratische und pro-europäische Parteien. Und gestalten Sie damit Europas Zukunft.

Demokratie stärken - Wählen gehen - Europa gestalten! Damit Europa eine Zukunft hat!

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie im Ausland lebende Deutsche zur Europawahl 2024

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.
 
Bin ich in Deutschland wahlberechtigt? 
Rechtsgrundlage: § 6 Absatz 1 EuWG

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedsstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
 
Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?
Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
 
Eintragung von Amts wegen
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten von der Gemeindebehörde spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden. 
 
Eintragung auf Antrag  
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden (siehe Nummer 1), müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. 
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden.
Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei unter dem folgenden Link herunterladen: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html
Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.

Gedruckte Antragsformulare sind bei den Wahlämtern der Gemeinde erhältlich.
 
Rechtsgrundlagen: § 4 EuWG i.V.m. § 54 Absatz 2 BWG, § 17a, § 17b Absatz 1 EuWO
 
Kann ich in meinem Herkunfts-Mitgliedsstaat wählen?
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen bitte an die zuständige Stelle des jeweiligen Herkunfts-Mitgliedsstaates. Die Auslandsvertretungen der jeweiligen Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.

Werden Sie von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen (siehe Frage „Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?“, Nummer 1), wollen jedoch in Ihrem Herkunfts-Mitgliedsstaat von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen Sie spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dies gilt auch für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird (siehe Frage „Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?“, Nummer 2). Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei unter o.g. Link herunterladen. 
 
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Link: https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/56e4a94b-def6-4953-b97a-a9eec316e2b7/euwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
 
Nur vorübergehend im Ausland?
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. 
 

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024

Zur Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen:

Die Wahlvorschläge können hier abgerufen werden (1,253 MiB). (1,201 MiB)

Vorbereitung der Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024